Lizenzierungsvereinbarungen
Alle DatengeberInnen legen bei der Datenübergabe den Typ der Zugangsklasse für die SekundärnutzerInnen fest. Ein Lizenzierungsdokument mit detailierten Bedingungen über den Sekundärzugang wird zumeist von beiden: Datenarchiv und DatengeberInnen, zur Wahrung der jeweiligen Interessen unterzeichnet.
In den meisten Lizenzvereinbarungen verpflichtet sich das Datenarchiv zur Einhaltung spezifischer Zugangsbedingungen zu den Daten. In der Lizenzvereinbarung wird festgehalten, dass alle SekundärnutzerInnen sich verpflichten, das Urheberrecht der Daten nicht zu verletzen. Das kann bspw. durch Weiterverkauf der Daten oder von Teilen der Daten erfolgen oder auch durch die Veröffentlichung von Publikationen, in denen die Daten in einer Form abgedruckt sind, die über Zitate hinausgehen. Außerdem müssen SekundärnutzerInnen im Falle einer aus den Daten hervorgehenden Publikation das Archiv oder die PrimärforscherInnen verständigen und in jedem Fall die PrimärforscherInnen entsprechend zitieren. Des Weiteren müssen Sie vermerken, dass die PrimärforscherInnen nicht für die Qualität der Sekundäranalyse verantwortlich sind. Einer der wichtigsten Aspekte der Lizenzvereinbarungen ist jedoch, dass SekundärnutzerInnen zustimmen müssen, keine Versuche zur Identifikation der in der Primärstudie vorkommenden Personen unternehmen.
Datengeber hingegen garantieren, dass die Datensammlung keine rechtswidrigen Inhalte enthält und dass die Daten nicht das Recht der Befragten auf Privatsphäre verletzen oder Datenschutzgesetze missachten. Die Lizenz enthält zusätzlich die Zusicherung, dass die DatengeberInnen berechtigt sind, die Daten an das Archiv abzugeben und alle Parteien mit rechtlichem Anspruch auf die Daten der Archivierung zustimmen.
In den meisten Fällen sind DatengeberInnen nicht dazu verpflichtet die Garantie oder die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten und der damit durchgeführten Analysen zu übernehmen. DatengeberInnen behalten weiterhin die Eigentumsrechte an den Daten und können diese weiterhin uneingeschränkt verwenden.
Datenarchive verwalten Aufzeichnungen über die Verwendung der Datensammlungen und können DatengeberInnen einen Bericht über die Verwendung ihrer Daten liefern. Da Nutzerzahlen dieser Art von Fördergebern der Archive oft als Indikatoren für die Inanspruchnahme von Archiven herangezogen werden, sind sie in vielen Fällen recht detailliert.
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