Datenarchiv

Endbenutzervereinbarungen

Die meisten CESSDA Archive bieten eine Vielzahl an Zugangsmöglichkeiten zu Daten für eine Analyse an; von Onlinezugang, frei downloadbaren Dateien und Daten auf verschiedenen Speichermedien. Details dazu sind auf den jeweiligen Webseiten der Datenarchive angeführt.

Die meisten Datenarchive fordern von SekundärnutzerInnen die Unterzeichnung einer Nutzervereinbarung, welche folgende Bedingungen enthalten kann:

  • Benutzung der Daten nur entsprechend der Endnutzervereinabrung.
  • Verwendung der Daten nur für nicht-kommerzielle Forschung oder Lehre. Für die kommerzielle Verwendung werden spezielle Vereinbarungen benötigt.
  • Durch das Akzeptieren der Vereinbarung erwerben die NutzerInnen keinerlei Anspruch am geistigen Eigentum der DatengeberInnen.
  • Spezielle Einschränkungen von Seiten der DatengeberInnen oder des Archivs müssen den NutzerInnen zur Kenntnis gebracht und von diesen berücksichtigt werden.
  • Zugang zu den Datensammlungen nur für registrierte EndnutzerInnen.
  • Zugangswege zu den Daten müssen gegen unberechtigte Benutzung geschützt werden.
  • Erhaltung der Vertraulichkeit betreffend der Informationen der Personen und/ oder Haushalte
  • Anerkennung der PrimärforscherInnen, DatengeberInnen, UrheberrechtsinhaberInnen und des Archivs in aus Sekundäranalysen resultierenden Publikationen. Bereitstellung bibliographischer Angaben für das Archiv zu Publikationen, die ganz oder teilweise auf archivierten Datensätzen beruhen.

Andere Konditionen, die ebenfalls in der Endnutzervereinbarung enthalten sein können, beinhalten die Verpflichtung zur Abgabe von in der Sekundäranalyse generierten Dateien oder abgeleiteten Variablen, die Bekanntgabe von Fehlern und Vertraulichkeitsverletzungen in den Daten sowie die Entrichtung aller vereinbarten Gebühren.

Beispiele für eine derartige Endnutzervereinbarung sind die WISDOM Vereinbarung oder die FSD Vereinbarung.