Datenweitergabe
Alle CESSDA-Archive sind verpflichtet, einen offenen Zugang zu den Daten zu gewährleisten und folgen ähnlichen Weitergaberichtlinien. Obwohl Details variieren, beinhalten die Basisdienste und -abläufe jeweils Lizenzierungsvereinbarungen, Zugriffsklassen und Endbenutzervereinbarungen.
Lizenzierungsvereinbarungen
Alle DatengeberInnen legen bei der Datenübergabe den Typ der Zugangsklasse für die SekundärnutzerInnen fest. Ein Lizenzierungsdokument mit detailierten Bedingungen über den Sekundärzugang wird zumeist von beiden: Datenarchiv und DatengeberInnen, zur Wahrung der jeweiligen Interessen unterzeichnet. [Mehr]
Zugriffsklassen
Die Zugriffsklassen, welche die Verfügbarkeit der Daten für NutzerInnen regeln und die jeweiligen Bedingungen dazu, variieren zwischen den einzelnen Datensätzen bzw. zwischen den CESSDA Archiven. Da eine vollständige Abhandlung der unterschiedlichen Weitergabebedingungen an dieser Stelle zu umfangreich wäre, sollen hier nur die wichtigsten Klassen beschrieben werden: frei zugängliche Dateien, an Bedingungen geknüpfte Nutzung von Dateien und Dateien für die Zugriffe nur über gesicherte Datenverbindungen möglich sind. [Mehr]
Endbenutzervereinbarungen
Die meisten CESSDA Archive bieten eine Vielzahl an Zugangsmöglichkeiten zu Daten für eine Analyse an; von Onlinezugang, frei downloadbaren Dateien und Daten auf verschiedenen Speichermedien. Details dazu sind auf den jeweiligen Webseiten der Datenarchive angeführt. Die meisten Datenarchive fordern von SekundärnutzerInnen die Unterzeichnung einer Nutzervereinbarung. [Mehr]
|