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Forschungsethik

Sozialwissenschaftliche Forschung ist vielfältig und wird in unterschiedlichsten kulturellen, rechtlichen, ökonomischen und politischen Umfeldern durchgeführt. In Zeiten, da Daten zwischen Ländern und nationalen Einrichtungen immer häufiger ausgetauscht und weitergegeben werden, die datenschutzrechtlichen Standards und Verfahren jedoch unterschiedlich sind, gewinnen ethische Belange noch mehr an Gewicht. Im Zuge eines jeden Forschungsprozesses stellen sich immer wieder grundlegende ethische Fragen und müssen Entscheidungen getroffen werden, die Auswirkungen der einen oder anderen Art für ForschungsteilnehmerInnen, untersuchte Gruppen und andere soziale Einheiten haben. ForscherInnen müssen eine Balance finden zwischen ihren eigenen Forschungsinteressen oder denen ihrer Forschungseinrichtungen und jenen ihrer ForschungspartnerInnen und Fördergeber.

Die Sozialwissenschaften (sowie eine Vielzahl von Berufsorganisationen) haben sehr detaillierte Richtlinien definiert, die eine ethisch korrekte Forschungspraxis genauso sicherstellen sollen, wie einen ethisch verantwortungsvollen Umgang mit ForschungsteilnehmerInnen. An den meisten Universitäten und anderen forschungsorientierten Institutionen unterliegt Forschung solchen ethischen Richtlinien – die überall weitgehend denselben Prämissen folgen. Sie kommen in unterschiedlicher Form zur Anwendung und werden meist mehr als Wegweiser verstanden, denn als exakte Verordnungen. Jede Abweichung von den Standards sollte nicht zufällig passieren, sondern das Resultat bewusster Entscheidungsprozesse sein. Alle am Forschungsprozess teilnehmenden Personen sind dieser Ethik verpflichtet und daran gebunden, den Schutz von untersuchten Personen und deren Daten zu gewährleisten. Das gilt sowohl für die Planung der Forschung, die Phasen der Datenerhebung, Datenanalyse und Veröffentlichung, als auch für die Archivierung der Daten und in Folge deren Sekundärnutzung durch andere ForscherInnen.

Verletzungen ethischer Richtlinien können nicht nur zu negativen Auswirkungen für die untersuchten Personen führen, sondern auch Einschränkungen für andere ForscherInnen nach sich ziehen, die zu einem späteren Zeitpunkt Daten erheben wollen, zum Beispiel kann sich der Zugang zu Befragten durch Verletzung ethischer Standards für nachfolgende ForscherInnen schwieriger gestalten. Was nötig ist, ist die Akzeptanz gemeinsamer ethischer Richtlinien durch die Forschungsgemeinschaft. JedeR einzelne AkteurIn im Forschungsprozess sollte ethisch sensibel agieren. Dabei gelten folgende grundsätzliche Überlegungen:


  • Die Notwendigkeit, gesetzesmäßig vorgeschriebene Rechte von Personen oder Gruppen zu schützen, ungebührliches Einmischen zu vermeiden und das Recht auf Privatsphäre von Personen und sozialen Gruppen zu schützen.
  • Die Notwendigkeit, Forschungsfragen und –Programme objektiv zu formulieren, die Bandbreite der Forschung zu erweitern und das Vertrauen in den Forschungsprozess zu erhalten.
  • Die Notwendigkeit, sich als ForscherIn bewusst und sensibel gegenüber sozialen und kulturellen Unterschieden zu verhalten und widersprüchliche Interessen zu bedenken.
  • Die Notwendigkeit, Untersuchungsergebnisse vollständig und objektiv darzustellen und umfassende Informationen zur angewendeten Methodologie zur Verfügung zu stellen, sodass die Forschung für andere WissenschaftlerInnen nachvollziehbar und das Vertrauen in die Reliabilität der Ergebnisse gegeben ist.

Die große Mehrheit der Ethikkodizes ist nationaler Art sowie disziplinenspezifisch. In letzter Zeit beginnen aber auch internationale Forschung und Fördergeber gemeinsame ethische Kodizes zu formulieren und zu implementieren. Eine Übersicht der grundlegendsten und gebräuchlichsten ethischen Richtlinien wurde von WISDOM zusammengestellt und findet sich hier. Eine Auswahl von Quellenangaben und Links zu disziplinenspezifischen Ethikkodizes, Richtlinien und Standards sind nachfolgend im selben Dokument ebenfalls angeführt.


  • Extern auferlegte Kontrollen durch Recht und Gesetzgebung, administrative oder vertragliche Vereinbarungen und Genehmigungen.
    1. Datenschutzgesetze beziehen sich auf das Recht von UntersuchungssteilnehmerInnen auf Privatsphäre. Die rechtlich verankerten Maßnahmen, sowie die Strenge ihrer Umsetzung variieren stark zwischen den einzelnen europäischen Ländern (s. Kapitel zu Datenschutz).
    2. Interner Bewertungsausschuss, welcher Forschungsprojekte auf ethische Tauglichkeit überprüft. Viele Universitäten, Institute, Spitäler und Forschungseinrichtungen verfügen über derartige Ausschüsse, genauso wie Ministerien und statistische Institute.
    3. Maßnahmen, die von Archiven, Datenschnittstellen und elektronischen Zugangsportalen angewendet werden um sicherzustellen, dass ethische Grundsätze und Richtlinien nicht verletzt werden (s. Kapitel zu Nutzungsbedingungen und Zugriffsklassen). Datenarchivierung und Datennutzung können dadurch in einem sicheren Rahmen stattfinden.
  • Intern auferlegte Kontrollen durch interne Verordnungen, bspw. Ausbildungsprogramme oder die Entwicklung von Berufsregeln.
  • Zur Ausbildung gehörende Kontrollen im Zuge von sozialwissenschaftlichen Kursen oder Seminaren.
  • Berufliche oder disziplinenspezifische Ethikvorschriften, best practice. [Mehr]

Eine weiträumigere Diskussion der Belange rund um die Einhaltung von Ethikkodizes und best practice in der sozialwissenschaftlichen Forschung findet sich auf der Webseite des RESPECT Projekts. RESPECT war ein Projekt im Rahmen des Schwerpunktes „Technologien der Informationsgesellschaft“ (IST) des 6. Rahmenprogramms der Europäischen Kommission. Ziel war die Ausarbeitung ethischer Richtlinien für die sozialwissenschaftliche Forschungspraxis. Diese bilden die Basis einer freiwilligen Verpflichtung zu ethischen Standards für sozio-ökonomische Forschung in Europa. Das Research Ethics Framework Projekt wurde vom britischen Economic and Social Research Council (ESRC) gefördert und sollte ebenfalls einen Rahmen für sozialwissenschaftliche Forschungsethik erstellen.