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Anforderungen an die Daten

WISDOM akquiriert Daten über universitäre- und außeruniversitäre Forschungsinstitute, einzelne WissenschaftlerInnen, öffentliche Organisationen, andere Archive und Ämter, private und kommerzielle Unternehmen, sowie Ministerien. WISDOM begrüßt die Abgabe aller Datensätze, die für eine Wiederverwendung in der wissenschaftlichen Forschung und/ oder der akademischen Lehre geeignet sind und die in den thematischen Rahmen der Datensammlungen passen. Dieser umfasst eine bedeutende Reihe von sowohl historischen, als auch zeitgenössischen sozial-, geistes- und wirtschaftswissenschaftlichen Daten, sowie zeitgeschichtlichen Daten.

WISDOM archiviert sowohl große Datensammlungen, als auch Datensätze, die von kleineren Projekten (bspw. Dissertationsprojekten) stammen. Die Datensammlungen umfassen quantitative und qualitative Daten, das heißt die Daten können bspw. quantitative Mikro- und Makrodaten sein, aber auch Fallstudien, qualitative Interviews, Beobachtungsnotizen, Tagebücher, Bilder, Dokumente oder Audioaufnahmen. WISDOM ist in der Lage, die meisten digitalen Formate – aber auch ältere analoge Formate – zu bearbeiten.

Ein zu archivierender Datensatz und die zugehörigen Materialen müssen in einer Art und Weise beschaffen sein, dass andere NutzerInnen damit arbeiten können. Im Allgemeinen sind Daten zur Archivierung bereit, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Datensatz ist vollständig: Im Idealfall sollten alle Daten aus einem Projekt, bspw. Transkripte, Ton- und Bildträger, vollständig vorhanden sein.
  • Der Datensatz ist technisch und physisch für eine Archivierung geeignet (bspw. Aufnahmequalität einer Tonaufnahme, Formate, etc.)
  • Die Dokumentation des Datensatzes ist ausreichend, um eine Archivierung und Sekundärnutzung zu erlauben (Kontextdokumentation, wie Interviewsetting; theoretische und methodische Hintergründe; Feldzugang; Forschungsprotokolle; Codebücher; Transkriptionsregeln; etc.). Es sollte klar ersichtlich sein, wie das Projekt entstanden ist, Daten gesammelt, aufbereitet und analysiert wurden und in welchem theoretischen, institutionellen, forschungskulturellen, etc. Kontext das Projekt stattfand.
  • Copyrightfragen sind geklärt und alle rechtlichen Angelegenheiten, wie Einverständnis der Befragten, sind geregelt. Der ursprüngliche Verwendungszweck der Daten behindert die Archivierung nicht.
  • Datenqualität: Die Daten wurden nach den Regeln einer guten wissenschaftlichen Praxis erhoben und dokumentiert (Transparenz der Methode und des Forschungsprozesses, Wahl der Erhebungsinstrumente in Abhängigkeit vom Forschungsgegenstand).

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Daten für eine Archivierung geeignet sind, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne persönlich.

Detailliertere Informationen zur Dokumentation und Aufbereitung der Daten finden sich im Kapitel Datenmanagement